Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.05.1985 - 8 U 165/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4174
OLG Frankfurt, 31.05.1985 - 8 U 165/84 (https://dejure.org/1985,4174)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.1985 - 8 U 165/84 (https://dejure.org/1985,4174)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 1985 - 8 U 165/84 (https://dejure.org/1985,4174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beruhen einer Gläubigerstellung in Bezug auf ein Sparguthaben auf einem Vertrag zu Gunsten Dritter ; Annahme eines Vertrags zu Gunsten Dritter bei Errichtung eines Kontos

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 985; BGB § 952; BGB § 328

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 328, 952, 985
    Familienvermögensrecht; Eröffnung eines Sparbuchs durch einen Elternteil auf den Namen des Kindes; Annahme eines Vertrages zugunsten Dritter; Gläubigerstellung in Bezug auf ein Sparguthaben auf einem Vertrag zugunsten Dritter.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 64
  • FamRZ 1986, 576 (Ls.)
  • VersR 1986, 374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.1972 - VIII ZR 128/70

    Erlangung von Eigentum an Sparbüchern durch Einzahlung - Inhaberschaft an einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.1985 - 8 U 165/84
    Diesem Umstand kann lediglich eine mehr oder weniger starke Indizwirkung für die Gläubigerschaft des als Kontoinhaber Bezeichneten zukommen; entscheidend ist vielmehr, wer bei der Errichtung des Kontos nach dem für die Bank erkennbaren Willen des Einzahlenden Berechtigter hinsichtlich des Guthabens sein soll (vgl. BGH WM 1972, 383; Canaris, HGB 3. Aufl. Bd. III/3 [2.

    Schließlich hat auch die Sparkasse, auf deren Horizont als Empfängerin der Willenserklärung bei der Auslegung abzustellen ist (vgl. BGH WM 1972, 383), die Klägerin als Berechtigte hinsichtlich des Guthabens angesehen, da sie ihr nach dem Eintritt der Volljährigkeit die das Konto betreffenden Überweisungsformulare übersandt, und sie aufgefordert hat, das Sparbuch zum Nachtragen der Umsätze vorzulegen.

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.1985 - 8 U 165/84
    Angesichts dieses klaren und eindeutigen Wortlauts ist für eine von dem Wortsinn abweichende Auslegung nur dann Raum, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGHZ 80, 246, 249; 86, 41, 46).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.1985 - 8 U 165/84
    Angesichts dieses klaren und eindeutigen Wortlauts ist für eine von dem Wortsinn abweichende Auslegung nur dann Raum, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGHZ 80, 246, 249; 86, 41, 46).
  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.1985 - 8 U 165/84
    Zwar können der Besitz an dem Sparbuch und das Fehlen einer Mitteilung von dessen Existenz an den in ihm als Kontoinhaber Bezeichneten - insbesondere in den Fällen, wo Eltern oder sonstige Verwandte Sparbücher für Kinder anlegen - dafür sprechen, daß der Eröffner des Kontos sich der Verfügung über das Guthaben noch nicht völlig begeben will (vgl. BGHZ 46, 198, 201; Canaris, aaO Rdn. 156; Gottwald, aaO Rdn. 37); diese Umstände, aus denen nach der Lebenserfahrung Schlüsse auf einen bestimmten Willen des Kontoeröffners gezogen werden können, sind jedoch keineswegs zwingende Indizien, und können im allgemeinen nur dann Bedeutung erlangen, wenn es - wie in den von der zitierten Rechtsprechung und Literatur behandelten Fällen, und anders als in dem Streitfall - an einer eindeutigen Bestimmung in dem Sparbuchanlagevertrag fehlt.
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 270/54

    Verfügungsberechtigung über Bankkonto

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.1985 - 8 U 165/84
    Allerdings ist dem Beklagten zuzugeben, daß sich aus der Anlegung eines Sparbuchs auf den Namen eines Dritten nicht zwingend herleiten läßt, daß der Anleger oder Einzahler dem als Inhaber des Sparbuchs bezeichneten Dritten die Forderung auf die Auszahlung des jeweiligen Guthabens endgültig habe verschaffen wollen (vgl. RGZ 73, 220, 221; BGHZ 21, 148, 150; OLG München WM 1983, 1294, 1295; Gottwald in MünchKomm, BGB § 328 Rdn. 36).
  • RG, 08.04.1910 - VII 318/09

    Gläubigerschaft bei Sparkasseneinlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.1985 - 8 U 165/84
    Allerdings ist dem Beklagten zuzugeben, daß sich aus der Anlegung eines Sparbuchs auf den Namen eines Dritten nicht zwingend herleiten läßt, daß der Anleger oder Einzahler dem als Inhaber des Sparbuchs bezeichneten Dritten die Forderung auf die Auszahlung des jeweiligen Guthabens endgültig habe verschaffen wollen (vgl. RGZ 73, 220, 221; BGHZ 21, 148, 150; OLG München WM 1983, 1294, 1295; Gottwald in MünchKomm, BGB § 328 Rdn. 36).
  • OLG München, 07.07.1983 - 24 U 133/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.1985 - 8 U 165/84
    Allerdings ist dem Beklagten zuzugeben, daß sich aus der Anlegung eines Sparbuchs auf den Namen eines Dritten nicht zwingend herleiten läßt, daß der Anleger oder Einzahler dem als Inhaber des Sparbuchs bezeichneten Dritten die Forderung auf die Auszahlung des jeweiligen Guthabens endgültig habe verschaffen wollen (vgl. RGZ 73, 220, 221; BGHZ 21, 148, 150; OLG München WM 1983, 1294, 1295; Gottwald in MünchKomm, BGB § 328 Rdn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5527
OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85 (https://dejure.org/1986,5527)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.1986 - 8 U 44/85 (https://dejure.org/1986,5527)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 1986 - 8 U 44/85 (https://dejure.org/1986,5527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,5527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Schenkung bei Zuwendungen unter Ehegatten; Verletzung der ehelichen Treuepflicht als Rechtfertigung eines Schenkungswiderrufs; Ausschluss des Widerrufsrechts

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 530, 531, 532
    Familienvermögensrecht; Widerruf von Schenkungen unter Ehegatten wegen groben Undanks.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 576
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85
    Zwar sind Zuwendungen unter Ehegatten in der Regel keine Schenkung iSv §§ 516 ff BGB, da sie der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen, und sie ausgestalten (vgl. BGHZ 87, 145 = BGHF 3, 979).

    Hier indessen waren sich die Parteien nach der eindeutigen Fassung der ausdrücklich auch als "Schenkungsvertrag« bezeichneten notariellen Urkunde über die Unentgeltlichkeit einig (vgl. auch BGHZ 87, 145 = BGHF 3, 979).

    Die Auffassung, aufgrund der in dem 1. Eherechtsreformgesetz zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers könne nur ein außergewöhnliches Fehlverhalten des anderen Ehepartners, das nicht schon bei "normaler« ehelicher Untreue gegeben sei, den Widerruf wegen groben Undanks rechtfertigen (so zum Beispiel OLG Frankfurt FamRZ 1981, 778; Bosch, Festschrift für Beitzke S. 131 f), teilt der Senat nicht; er ist vielmehr mit dem Bundesgerichtshof (BGHZ 87, 145 = BGHF 3, 979) der Ansicht, daß der Wegfall des Verschuldensprinzips allein für das Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht gilt, und nicht auf schuldrechtliche Beziehungen der Ehegatten übertragen werden darf.

    Dem ist die Klägerin nicht schon durch die von dem Beklagten zugestandene eheliche Untreue enthoben, denn es ist erforderlich, daß die darin liegende Verfehlung objektiv eine schwere ist, und dieses Verhalten eine tadelnswerte, einen Mangel an Dankbarkeit kennzeichnende BGHZ 87, 145 = BGHF 3, 979).

    Entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 87, 145 = BGHF 3, 979) ist die Eigenarbeit des Beklagten bei der Beurteilung der Schwere der Verfehlung nicht zu berücksichtigen, denn das Maß der Eigenleistung kann nicht Maßstab für die Bewertung der Schwere der Verfehlung sein.

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85
    Ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB scheidet aus, da die Arbeitsleistung die Schaffung eines Familienheims bezweckte, und dieser Erfolg eingetreten ist (vgl. BGHZ 84, 361 = BGHF 3, 416).

    Der Beklagte war aber aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht verpflichtet, zu der Errichtung des Familienheims beizutragen (vgl. BGHZ 84, 361 = BGHF 3, 416); der Ausgleich der Leistungen findet vielmehr über den Zugewinnausgleich statt (vgl. BGHZ 68, 298, 302).

  • BGH, 08.11.1984 - IX ZR 108/83

    Widerruf der Schenkung eines Miteigentumsanteils wegen groben Undanks -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85
    Maßgebend für die Beurteilung ist allerdings eine wertende Gesamtbetrachtung des Verhaltens von Schenker und Beschenktem, wobei der Schenker die tatsächlichen Grundlagen für den Widerruf darzutun und zu beweisen hat (BGH FamRZ 1985, 351 = BGHF 4, 643; Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl. § 1372 Anm. 1 c).
  • OLG Köln, 25.03.1981 - 2 U 3/81

    Glaubhaftmachung; Überwiegende Wahrscheinlichkeit; Eidesstattliche Versicherung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85
    Danach kann die Verletzung der ehelichen Treuepflicht durchaus eine schwere Verfehlung sein (so auch OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 446; OLG Köln FamRZ 1981, 779; OLG Nürnberg OLGZ 1982, 231).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1981 - 7 U 146/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85
    Die Auffassung, aufgrund der in dem 1. Eherechtsreformgesetz zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers könne nur ein außergewöhnliches Fehlverhalten des anderen Ehepartners, das nicht schon bei "normaler« ehelicher Untreue gegeben sei, den Widerruf wegen groben Undanks rechtfertigen (so zum Beispiel OLG Frankfurt FamRZ 1981, 778; Bosch, Festschrift für Beitzke S. 131 f), teilt der Senat nicht; er ist vielmehr mit dem Bundesgerichtshof (BGHZ 87, 145 = BGHF 3, 979) der Ansicht, daß der Wegfall des Verschuldensprinzips allein für das Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht gilt, und nicht auf schuldrechtliche Beziehungen der Ehegatten übertragen werden darf.
  • OLG Köln, 05.10.2005 - 2 U 19/05

    Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Nachträgliche Umwandlung

    Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in der Vergangenheit wiederholt der ausdrücklichen Bezeichnung durch den beurkundenden Notar für die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung keine entscheidende Bedeutung beigemessen (BGH NJW-RR 1990, 386, 387; BGH NJW 1992, 238, 239; so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 467, 468; OLG München NJW-RR 2002, 3, 4; anders der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 24.03.1983, BGHZ 87, 145, 146; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 576).
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Denn auch dort liegt der vorrangige Zweck nicht in der Vermehrung des Vermögens des anderen Ehegatten, sondern die Zuwendung erfolgt im Hinblick auf die eheliche Lebensführung der Ehegatten und die von ihnen geleisteten Beiträge zum Unterhalt der Familie, ohne dass eine Gegenleistung versprochen oder erbracht wird (z. B. BGH, NJW 1988, 962, 964; 1990, 386, 387; instruktiv insofern OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 576 ; ähnlich BayObLGZ 1996, 118).
  • OLG Bamberg, 12.04.1995 - 2 W 5/95

    Schenkung unter Eheleuten als sogenannte unbenannte Zuwendung; Maßgebendes

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.1985 - 2 A 124/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2483
OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.1985 - 2 A 124/84 (https://dejure.org/1985,2483)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.07.1985 - 2 A 124/84 (https://dejure.org/1985,2483)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juli 1985 - 2 A 124/84 (https://dejure.org/1985,2483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung des Ortszuschlages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1061
  • NVwZ 1986, 408 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 576 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 79/86

    Anspruch auf Zahlung eines Ortszuschlags - Angestellte in nichtehelicher

    Weder der Sinn und Zweck noch der tarifliche Gesamtzusammenhang noch die Tarifgeschichte bieten eine Einschränkung dahin, daß der Angestellte die Wohnung allein benutzen muß und die mit anderen Personen gemeinsam benutzte Wohnung den Tarifbegriff nicht ausfüllt (ebenso zu § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17. Juli 1985 - 2 A 124/84 - NJW 1986, 1061 [OVG Rheinland-Pfalz 17.07.1985 - 2 A 124/84]; VG München Urteil vom 5. November 1985, NJW 1986, 742).
  • VGH Hessen, 16.06.1993 - 1 UE 1918/86

    Hauptmieter iSd TGV HE 1974 § 5 Abs 2 bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    In der Rechtsprechung wird gerade bei nichtverheirateten Partnern als Regelfall angenommen, daß beide jeweils selbst und vollberechtigt mit allen Rechten und Pflichten Vertragspartner des Mietverhältnisses sind (vgl. OVG Koblenz, NJW 1986, 1061 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85

    Ortszuschlag - Aufnahme eines nichtehelichen Kindes in gemeinsame Wohnung

    In diesem Zusammenhang geht die Rechtsprechung davon aus, daß es Sinn und Zweck des Gesetzes und auch die Systematik des § 40 BBesG verbieten, die Gewährung des Ortszuschlages der Stufe 2 in Fällen der vorliegenden Art über den Wortlaut der Vorschrift hinaus von dem Nachweis abhängig zu machen, daß der Beamte durch die Aufnahme seines Kindes in seine Wohnung auch tatsächlich erhöhte Aufwendungen hat, sei es durch das Vorhalten einer größeren Wohnung, sei es für eine entsprechend erweiterte Haushaltsführung (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 17.7.1985, NJW 1986, 1061 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15.11.1984 (NJW 1985, 2543 und BVerfGE 49, 260, 274)); dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Kelheim, 29.04.1985 - C 137/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4856
AG Kelheim, 29.04.1985 - C 137/85 (https://dejure.org/1985,4856)
AG Kelheim, Entscheidung vom 29.04.1985 - C 137/85 (https://dejure.org/1985,4856)
AG Kelheim, Entscheidung vom 29. April 1985 - C 137/85 (https://dejure.org/1985,4856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 110
  • MDR 1986, 150
  • FamRZ 1986, 576 (Ls.)
  • VersR 1986, 379
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht